Interview mit Dr. Petra-Kristin Bonitz, Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V.
Interview mit Dr. Petra-Kristin Bonitz, Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V.
Hannover, 19.03.2025 – Im Sommer 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, das Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt, insbesondere im Hinblick auf die digitale Barrierefreiheit. Als Inhaberin von mhs Webdesign beschäftige ich mich täglich mit der Frage, wie wir digitale Angebote für alle Menschen zugänglich machen können. In einem Gespräch mit Dr. Petra-Kristin Bonitz, der Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen e.V., durfte ich die Anforderungen an barrierefreie Webseiten und die notwendigen Schritte zur Vorbereitung erörtern.
Das Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz: Neue Anforderungen für Unternehmen
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Webseiten barrierefrei sind. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch private Unternehmen. Der Gesetzgeber fordert, dass digitale Angebote – von Webseiten bis hin zu mobilen Apps – für alle Menschen zugänglich gemacht werden. Das bedeutet, dass auch Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen erhalten müssen. Das ist eine große Aufgabe, die Unternehmen, insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen, vor neue Herausforderungen stellt.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Als Expertin im Bereich Webdesign weiß ich, dass Barrierefreiheit weit mehr umfasst als nur eine schöne Optik. Es geht darum, Webseiten technisch so zu gestalten, dass sie für alle Menschen, einschließlich sehbehinderter und blinder Nutzer, zugänglich sind. „Wichtige Maßnahmen hierfür sind beispielsweise eine klare Strukturierung der Inhalte in Überschriftenebenen und Fließtexte und die Verwendung von ARIA-Labels, die interaktive Elemente wie Buttons oder Links für Screenreader verständlich machen“, erklärt Frau Dr. Bonitz.
„Ein hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund und auch kontrastreiche Bilder sind entscheidend, um den Zugang zu Informationen für Menschen mit Sehbehinderungen zu erleichtern. Auch die Wahl der Schriftarten spielt eine große Rolle – serifenfreie Schriften und ausreichend große Schriftgrößen machen das Lesen deutlich einfacher – für alle.“
Technische Vorbereitung und Tests
Ein wichtiger Aspekt der Barrierefreiheit ist die technische Vorbereitung und Umsetzung. Schriften H1, H2 etc. sind technisch richtig im Backend zu schreiben. Tools und Programme zur Barrierefreiheit bieten zwar eine erste Orientierung, doch am besten lassen sich Webseiten durch echte Nutzer, die auf Screenreader angewiesen sind, testen. Das hilft, Probleme zu erkennen und zu beheben, die durch automatisierte Tests nicht erfasst werden. Gerade bei komplexen Webseiten oder interaktiven Funktionen wie Formularen oder Videos sind präzise Tests entscheidend.
Die Chance für eine inklusivere digitale Zukunft
Dr. Bonitz und ich sind uns einig, dass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eine wichtige Chance für eine inklusivere digitale Zukunft bietet. „Es geht nicht nur um die rechtlichen Anforderungen, sondern auch um den sozialen Aspekt. Barrierefreiheit bedeutet, dass wir digitale Angebote für alle Menschen zugänglich machen und damit echte Teilhabe ermöglichen“, sagte sie.
Für mich als Webdesignerin bedeutet dies, dass wir Unternehmen dabei unterstützen müssen, ihre Webseiten nicht nur gesetzeskonform, sondern auch benutzerfreundlich für alle Zielgruppen zu gestalten. Es ist eine große Chance, aber auch eine Verantwortung.
Über den Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. (BVN)
Der BVN setzt sich für die Belange von blinden und sehbehinderten Menschen in Niedersachsen ein. Das Angebot reicht von individueller Beratung bis hin zu Schulungen und Veranstaltungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse dieser Zielgruppe eingehen.
Über mhs Webdesign
mhs Webdesign ist eine Marketing- und Webdesignagentur, die sich verstärkt auf barrierefreies Webdesign spezialisiert. Wir helfen Unternehmen, ihre digitalen Angebote inklusiv und benutzerfreundlich zu gestalten. Mit einem klaren Fokus auf Barrierefreiheit sorgen wir dafür, dass alle Nutzer – unabhängig von ihren Fähigkeiten – ein optimales Online-Erlebnis haben.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
Nadine Grewe
Inhaberin, mhs Webdesign
Telefon: 05130-92 549 76
E-Mail: hallo@meinhomepageservice.de
Dr. Petra-Kristin Bonitz
Leitung Öffentlichkeitsarbeit, Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V.
Telefon: 0511-5104 223
E-Mail: petra-kristin.bonitz@blindenverband.org